Der 31. Mai 2013 ist Stichtag für die Abgabe der Einkommen-Steuererklärung 2012. Wer es bis dahin nicht schafft, kann ggf. einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen.
Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, müssen diese bis spätestens 31. Mai 2013 bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist möglich. Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe erstellen lassen, haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember 2013. Freiwillige Steuererklärungen können bis zum 31. Dezember 2016 abgegeben werden.
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie verpflichtet unter anderem, wenn Sie …
Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch mit dem amtlichen Steuererklärungs-Programm ElsterFormular oder mit einem der kommerziellen Programme wie zum Beispiel dem VR-SteuerAssistenten erstellen. Alternativ können Sie das Formular-Management-System der Bundes-Finanzverwaltung nutzen. Dort steht Ihnen eine Vielzahl an interaktiven Formularen zum Download zur Verfügung. Diese können Sie direkt am Computer oder ausgedruckt per Hand ausfüllen. Ganz ohne Papier funktioniert die Steuererklärung mit elektronischer Authentifikation über das ElsterOnline-Portal.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuer-Bevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuer-Hilfeverein nicht ersetzen.