Mit der Nebenkosten-Abrechnung wird vielen Mietern erst die wahre Höhe ihrer Mietkosten deutlich. Es lohnt sich jedoch, die Abrechnung genau zu prüfen. Denn häufig sind auch Posten aufgeführt, die dort nicht hinein gehören.
Viele Abrechnungen sind falsch oder fehlerhaft. Nachforderungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Doch nicht immer sind gestiegene Heizöl- oder Abwasserkosten der Grund. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung der Nebenkosten-Abrechnung ratsam. Wer einen Fehler entdeckt, sollte diesen schnellstmöglich beim Vermieter schriftlich reklamieren. Auch ein Vergleich mit den Nebenkosten-Abrechnungen der vergangenen Jahre kann hilfreich sein.
Der Vermieter darf nur die Nebenkosten abrechnen, die in der Betriebskosten-Verordnung aufgeführt sind und die im Mietvertrag vereinbart wurden. Zu den abrechenbaren Nebenkosten gehören unter anderem Kaltwasser, Abwasser, Heizung und Straßenreinigung. Achten Sie bei den Nebenkosten auch auf den korrekten Umlageschlüssel. Wird zum Beispiel nach Wohnfläche oder Personenzahl umgelegt?
Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten wie Bankgebühren oder Kosten für eine Hausverwaltung. Auch Reparatur-Kosten sind vom Vermieter selbst zu tragen. Abrechnen muss der Vermieter die Nebenkosten spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungs-Zeitraumes. Anderenfalls verliert er seinen Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen. Ausnahme: Die Verspätung wurde nicht vom Vermieter verursacht.
Vermuten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten in Ihrer Nebenkosten-Abrechnung, dann wenden Sie sich an einen Experten, zum Beispiel bei einem Mieterverein in Ihrer Nähe.