Abrechnungen häufig fehlerhaft

Viele Abrechnungen sind falsch oder fehlerhaft. Nachforderungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Doch nicht immer sind gestiegene Heizöl- oder Abwasserkosten der Grund. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung der Nebenkosten-Abrechnung ratsam. Wer einen Fehler entdeckt, sollte diesen schnellstmöglich beim Vermieter schriftlich reklamieren. Auch ein Vergleich mit den Nebenkosten-Abrechnungen der vergangenen Jahre kann hilfreich sein.

Abrechenbare Nebenkosten

Der Vermieter darf nur die Nebenkosten abrechnen, die in der Betriebskosten-Verordnung aufgeführt sind und die im Mietvertrag vereinbart wurden. Zu den abrechenbaren Nebenkosten gehören unter anderem Kaltwasser, Abwasser, Heizung und Straßenreinigung. Achten Sie bei den Nebenkosten auch auf den korrekten Umlageschlüssel. Wird zum Beispiel nach Wohnfläche oder Personenzahl umgelegt?

Nicht abrechenbare Nebenkosten

Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten wie Bankgebühren oder Kosten für eine Hausverwaltung. Auch Reparatur-Kosten sind vom Vermieter selbst zu tragen. Abrechnen muss der Vermieter die Nebenkosten spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungs-Zeitraumes. Anderenfalls verliert er seinen Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen. Ausnahme: Die Verspätung wurde nicht vom Vermieter verursacht.

Vermuten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten in Ihrer Nebenkosten-Abrechnung, dann wenden Sie sich an einen Experten, zum Beispiel bei einem Mieterverein in Ihrer Nähe.

Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG
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