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Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG
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Änderung bei privater Altersvorsorge

Künftig Riestern für noch mehr Menschen attraktiv

18.09.2009 - Aufgrund eines Urteils des EU-Gerichtshofs muss die Bundesregierung den Kreis der Begünstigten ausweiten, die sie bei ihrer privaten Altersvorsorge finanziell fördert. Dadurch profitieren künftig noch mehr Menschen von den Zulagen für das Riester-Sparen.

So sind die Regeln aktuell

Zurzeit fördert der Staat Riester-Sparer mit Zulagen und Steuervorteilen in der Ansparphase und besteuert die Renten in der Auszahlphase. Wer im Ruhestand seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert, ist für den deutschen Fiskus außer Reichweite und muss deshalb die Zulagen zurückzahlen. Außerdem werden beim Wohn-Riestern nur Immobilien im Inland gefördert.

Das soll geändert werden

In Zukunft darf der Staat die Zulagen auch bei Grenzgängern nicht mehr zurückverlangen. Ebenso müssen Immobilien im Ausland gefördert werden. Damit gewinnt Riestern sowohl für so genannte „Mallorca-Rentner“ und Gastarbeiter an Attrakivität, aber auch für EU-Bürger, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten. Sie leisten hier Sozialversicherungs-Beiträge, zahlen ihre Steuern aber im Ausland. Auch sie sollen Zulagen erhalten, wenn sie in Deutschland einen Riester-Vertrag abschließen.

Änderungen so bald wie möglich

Laut Bundesfinanzministerium wird die Bundesregierung die entsprechenden Änderungen in der Gesetzgebung dem EU-Gerichtsurteil so bald wie möglich anpassen.